Hallo,
 
hier ein Update zum möglichen Wiedereinstieg in das Training. Am Freitag entschied das Brandenburger Kabinett, dass der Breiten- und Freizeitsport in Brandenburg ab den 15. Mai wieder aufgenommen werden darf.
 
Dabei gilt: „Auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien darf wieder trainiert werden, allerdings ausschließlich kontaktlos. Auf Vereinsgeländen ist Individualsport im Freien - unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregeln - wieder möglich.“
 
Auf der Seite des LSB findet ihr die ausführlichen Regelungen:
 
 
Das heißt für uns, dass Kata und Kihon im Freien trainiert werden können. In der Halle/ im Dojo darf nicht trainiert werden. Alle Formen von Kumite, Bunkai, SV, Pratzentraining und andere Partnerübungen sind mit dem Wörtchen „kontaktlos“ untersagt.
 
Wer nun plant, unter diesen Gegebenheiten wieder einzusteigen, sollte die Regelungen der Stadt bzw. Gemeinde beachten und alle Vorkehrungen treffen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Wie das individuell aussehen kann, hängt von den örtlichen Gegebenheiten und Bestimmungen ab. Nach meiner letzten E-Mail kam die Anmerkung, dass im Konzept nicht auf Risikogruppen eingegangen wird. Das ist richtig und ich denke, dass bereits in der Problemstellung die Antwort liegt. Jeder muss genau überlegen, wer zum Training kommen soll, d.h. die Gruppenzusammensetzung muss auf den Prüfstand. Zum Beispiel müssen v.a. stark gemischte Gruppen (Kinder bis hochbetagte Jukuren) getrennt werden, kleinere Gruppen müssen gebildet werden, die Coach-Situation muss ausreichend sein usw. Wie gesagt, hier kann es keine generelle Vorgabe geben, da die Gegebenheiten vollkommen unterschiedlich sind.
 
Zusätzlich zum DKV-Konzept noch ein paar Gedanken von mir:
 
  • Solltet ihr das Training angehen wollen, nehmt zuvor Kontakt mit eurem Sportstättenbetreiber auf und klärt die Möglichkeit, den Sportplatz zu nutzen, wenn vorhanden.  
  • Legt vorher die Gruppen fest und informiert bevor die Sportler zum Trainingsort kommen, wie sie sich zu bewegen/ aufzustellen haben.
  • Seit rechtzeitig vor Ort, um die Aufstellung zu organisieren.
  • Wer eine eigene Trainingsstätte betreibt, ist selbst verantwortlich für die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln (WC-Nutzung ist ja möglich) und ggfs. Beschilderung.
Das sind meine aktuellen Erkenntnisse, bitte beachtet immer alle jeweils aktuell geltenden Regelungen des Landes Brandenburg und eurer Stadt bzw. Gemeinde.
 
Bei Abweichungen gelten diese natürlich vorrangig.
 
Freundliche Grüße
 
Manja Lenk
 
Präsidentin, Lehrwartin
 
Karate Dachverband Land Brandenburg e.V.
 
Tel.: 0176-23400081